3 Geltendes Recht (de lege lata) 3.1 Nachführung der Bundesverfassung und Volksrechtsreform 3.1.1 Undurchführbarkeit 3.1.1.1 Haltung des Bundesrates Der Bundesrat äussert sich in seiner Botschaft vom 20. November 1996 über eine neue Bundesverfassung (im Folgenden: Botschaft 1996) zum Kriterium der Undurchführbarkeit folgendermassen: «Bisher ist einzig die offensichtliche faktische Undurchführbarkeit einer Initiative als ungeschriebene materielle Schranke der Verfassungsrevision anerkannt worden, was als selbstverständlich gelten kann» 3.