aufgezeigt. Die Bundesbehörden haben sich zu diesem Thema namentlich im Zusammenhang mit der Nachführung der Bundesverfassung und der Volksrechtsreform (Ziff. 3.1) sowie anlässlich von zahlreichen Volksinitiativen, von denen einzelne schliesslich für ungültig erklärt wurden (Ziff. 3.2), geäussert. Nach der Analyse des positiven Rechts folgt eine Synthese der bereits bestehenden Lösungen sowie der Vorschläge der Lehre für den Umgang mit Initiativen, die gegen nicht zwingendes Völkerrecht verstossen (Ziff. 4). Anschliessend nehmen wir eine Bewertung der verschiedenen Optionen vor und ziehen unsere Schlussfolgerungen daraus (Ziff. 5).