Weiter wird die Möglichkeit erwähnt, gewisse grundlegende Verfassungsnormen wie die Grundrechte, der Föderalismus, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit als weitere materielle Schranken der Verfassungsrevision anzuerkennen. Die Aktualität der aufgeworfenen Fragen wird unterstrichen durch den Beschluss der RK-N vom 24. November 2006 zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative. Die RK-N empfiehlt dem Nationalrat, auf die Änderung des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative nicht einzutreten, weil sie zum Schluss gekommen ist, es sei unmöglich, eine Gesetzgebung auszuarbeiten, die mit der EMRK vereinbar ist.