Sie wirft die Frage auf, ob die Lösung nicht in der ungeschriebenen materiellen Schranke der Undurchführbarkeit gefunden werden könnte; das Kriterium der Undurchführbarkeit wäre auch dann gegeben, wenn eine Volksinitiative gegen faktisch oder rechtlich nicht kündbare völkerrechtliche Verträge von erheblicher Tragweite verstossen würde. Weiter wird die Möglichkeit erwähnt, gewisse grundlegende Verfassungsnormen wie die Grundrechte, der Föderalismus, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit als weitere materielle Schranken der Verfassungsrevision anzuerkennen.