Die Frage, ob es weitere materielle Schranken gibt, wird in der Verfassung nicht ausdrücklich beantwortet. Die Kommission wirft insbesondere die Frage auf, wie mit Volksinitiativen umzugehen ist, die gegen nicht zwingendes Völkerrecht verstossen, dies im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter». Sie wirft die Frage auf, ob die Lösung nicht in der ungeschriebenen materiellen Schranke der Undurchführbarkeit gefunden werden könnte;