Das BÜPF sollte im Rahmen der Totalrevision um eine Delegationsnorm ergänzt werden, wonach der Bundesrat die Überwachungstypen im Detail festlegt und dabei die technische und finanzielle Belastung für die Fernmeldedienst-Anbieterinnen berücksichtigt sowie sich am technischen Aufwand orientiert, den die Anbieterinnen privatautonom für ihre Kunden erbringen. Das Gesetz sollte vorsehen, dass der Bundesrat den Bereich der Überwachungsmassnahmen, die strafprozessual zulässig sind, weiter ziehen kann als den Kreis der technischen Massnahmen, zu denen die Anbieterinnen verpflichtet werden.