Daher sind andere Wege zu prüfen, wie der Bund die richtige und einheitliche Umsetzung der Gesetzgebung im Bereich des BÜPF sicherstellen kann. Unseres Erachtens sollte die Option näher geprüft werden, ein Behördenbeschwerderecht gegen die Anordnungen der Strafverfolgungsbehörden einzuführen. Ein solches besteht heute nicht, könnte aber im Rahmen der BÜPF-Totalrevision neu verankert werden54. Es müsste insbesondere geprüft werden, an welche Rechtsmittelbehörde das Rechtsmittel führen könnte und ob es möglich und sinnvoll wäre, den Dienst ÜPF schon vor dem erstinstanzlichen richterlichen Genehmigungsentscheid anzuhören.