8 Durchsetzung der richtigen Anwendung der Gesetzgebung durch die Bundesbehörden Eine der Ursachen der heutigen, für den Dienst ÜPF unbefriedigenden Situation liegt darin, dass er Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden durch eigene Verfügungen umsetzen und konkretisieren muss, auch wenn er selber von deren Unzulässigkeit überzeugt ist. Dies wiederum liegt daran, dass er als Verwaltungsbehörde nicht Entscheide richterlicher Behörden aufheben oder ändern kann. Sonst würde die Gewaltenteilung verletzt. Daher sind andere Wege zu prüfen, wie der Bund die richtige und einheitliche Umsetzung der Gesetzgebung im Bereich des BÜPF sicherstellen kann.