Wir interpretieren die Ausführungen des Dienstes ÜPF so, dass er beabsichtigt: – allen oder zumindest den wichtigen Fernmeldedienst-Anbieterinnen verbindliche Anweisungen zur Umsetzung der Vorbereitungspflicht (oben Frage 1 b) zu geben; und – ein Prüfungsprogramm durchzuführen, um sicherzustellen, dass überall die Voraussetzungen gegeben sind, um Überwachungen jeder Art (nicht nur im Internet) durchführen zu können. Zur Zulässigkeit dieses Vorhabens sind auf der aktuellen Abstraktionsstufe nur relativ allgemeine Aussagen möglich.