4.4 Ergebnis Obwohl die Rechtsprechung in Sonderfällen bisher stets aufgrund von Artikel 4 TarifV eine praktische Lösung gesucht hat, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlagen für die Festsetzung der Entschädigungen ausserhalb des Katalogs von Artikel 2 TarifV eigentlich ungenügend ist. Dies bringt ein gewisses Prozessrisiko mit sich, wenn Entschädigungsverfügungen des Dienstes angefochten werden.