4.3 Ausserhalb des Katalogs von Artikel 24 VÜPF Nach dem Gesagten (Teilfrage b) halten wir Überwachungsmassnahmen ausserhalb des Katalogs für unzulässig. Die folgenden Erwägungen gehen von der Hypothese aus, dass die Verpflichtung zur technischen Vorbereitung von den Betroffenen im konkreten Fall nicht in Frage gestellt oder von den zuständigen Behörden bejaht wird.