Es ist nicht einzusehen, warum eine Anbieterin, die sich auf das technisch relativ simple Weiterleiten von IP-Datenpaketen beschränkt, für den Staat plötzlich ausgefeilte Filterungs- und Aufbereitungsarbeit übernehmen sollte. Gerade bei kleinen Anbieterinnen würde dies höchstwahrscheinlich zu unverhältnismässigen Belastungen führen. – Die engere Auslegung des Gesetzes (ohne Berücksichtigung der Verordnung), wonach jede Anbieterin dem Staat ungefähr dieselben Dienstleistungen erbringen muss wie ihren Kunden, ist nach der Ansich des BJ zumutbar.