Es versteht sich von selbst, dass das Kriterium der Zumutbarkeit einigen Spielraum eröffnet. Man könnte etwa argumentieren, das lukrative Geschäft der Zugangs-Anbieterinnen bestehe darin, einen Kommunikationskanal für alle möglichen Formen und Inhalte bereitzustellen, so dass es nur gerecht sei, sie auch an den daraus entstehenden Lasten zu beteiligen; daher müssten die Zugangs- Anbieterinnen auch sehr aufwändige Filtrierungs- und Aufbereitungsarbeit übernehmen. Dies überzeugt jedoch nicht.