Nur schon für den restriktiven Katalog von Artikel 24 VÜPF rechnete man für die grossen Anbieterinnen mit Investitionen in der Grössenordnung von einer Million Franken, und auch für die kleineren wurden Schätzungen von 50 000–100 000 Franken genannt42. Umso wichtiger sind angesichts dieser heiklen Interessenlage klare gesetzliche Grundlagen, wie sie für die Überwachung im Telefonbereich vorhanden sind und im Bereich des Internets fehlen. Es versteht sich von selbst, dass das Kriterium der Zumutbarkeit einigen Spielraum eröffnet.