Geht es um die Pflicht zur technischen Vorbereitung auf bestimmte Überwachungstypen, so liegt ein besonderes Gewicht einerseits auf der Schnelligkeit der Umsetzung konkreter Überwachungsanordnungen und andererseits auf den je nachdem enorm hohen Kosten für die Anschaffung oder Anpassung technischer Einrichtungen. Nur schon für den restriktiven Katalog von Artikel 24 VÜPF rechnete man für die grossen Anbieterinnen mit Investitionen in der Grössenordnung von einer Million Franken, und auch für die kleineren wurden Schätzungen von 50 000–100 000 Franken genannt42.