3.2.2.4 Zwischenergebnis zur Verfügungsbefugnis des Dienstes Die Verfügungsbefugnis des Dienstes bezüglich technischer Vorbereitungsmassnahmen kann aus der materiellen Regelung abgeleitet werden, sie muss daher aber deren Rahmen einhalten. Auch hier sind aber die gesetzlichen Grundlagen dünn. Es sollte daher auch hier auf gesetzgeberischem Weg mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.