3.2.2 Verpflichtung durch Verfügungen des Dienstes 3.2.2.1 Notwendigkeit gesetzlicher Grundlagen Auch für Verfügungen, die einzelne Anbieterinnen verpflichten würden, sich (etwa gemäss den technischen Richtlinien des Dienstes) auf bestimmte Überwachungstypen vorzubereiten, ist eine gesetzliche Grundlage notwendig40.