VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2012, Ausgabe vom 1. Mai 2012 45 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz 2.4.5 Zwischenergebnis Wir können allgemein festhalten, dass die heutige Regelung es den Behörden insbesondere aufgrund der Entschädigung für besonderen Aufwand erlaubt, im Einzelfall die Verhältnismässigkeit gegenüber den Anbieterinnen zu wahren. Ob sich in Einzelfällen in besonderen technischen Konstellationen ein anderes Resultat ergäbe, können wir wie gesagt nicht beurteilen.