2.4.2 Eignung Mittels der Verpflichtung der Internet-Anbieterinnen zur Weiterleitung des IP-Verkehrs kann das Ziel erreicht werden, eine Überwachung des Internet-Verkehrs durchzuführen. Je weiter die Pflichten der Anbieterinnen gehen, umso leichter und reibungsloser dürften zudem im Allgemeinen die Überwachungen für die Behörden abzuwickeln sein. Die Eingriffe in die Rechte der Anbieterinnen erfüllen somit das Kriterium der Eignung grundsätzlich, unabhängig davon, welcher Auslegungsvariante der gesetzlichen Grundlagen man folgt.