VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2012, Ausgabe vom 1. Mai 2012 44 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz An der Überwachung sowohl zur Aufklärung schwerer Straftaten (Art. 3 BÜPF) als auch zur Suche Vermisster (Art. 3a BÜPF) bestehen öffentliche wie auch private Interessen. Es besteht insbesondere ein grosses Interesse daran, dass alle zulässigen und angeordneten Überwachungen möglichst reibungslos abgewickelt werden können. Diese Interessen decken alle bisher diskutierten Auslegungsvarianten von Gesetz und Verordnung.