VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2012, Ausgabe vom 1. Mai 2012 42 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz Dass dabei gegenüber dem gesamten Bereich «Fernmeldeverkehr» eine Einengung stattfinden kann, ist dieser Logik inhärent. Die teleologische Auslegung spricht daher dafür, dass der Bundesrat gestützt auf Absatz 6 die Zulässigkeit der einzelnen Überwachungstypen im Internet regeln kann.