2.2.4.3 Systematik Die systematische Stellung in Artikel 15 BÜPF stellt klar, dass es nur um Einzelheiten anderer Regeln dieses Artikels gehen kann. Es fragt sich jedoch, ob nur alle oder nur bestimmte der in Artikel 15 enthaltenen Bestimmungen gemeint sind. Es wäre denkbar, dass Absatz 6 nur an Absatz 5 und den später eingefügten Absatz 5bis anknüpft, denn auf diese folgt er unmittelbar. Dafür spricht auch, dass mit bestimmten Artikeln (erster Satz: «die Einzelheiten»; zweiter Satz: «die Mitteilung») an bereits Genanntes angeknüpft wird.