2.2.4 Artikel 15 Absatz 6 BÜPF als Grundlage, um das Feld der zulässigen Überwachungstypen zu begrenzen 2.2.4.1 Das Problem Artikel 15 Absatz 1 BÜPF erfasst den gesamten Fernmeldeverkehr der überwachten Personen. Der Auslegungsspielraum, den diese Vorschrift bietet, betrifft in erster Linie die Frage, welche Anbieterinnen zur Weiterleitung, Filterung und Aufbereitung welcher Daten verpflichtet werden können. Anzei-