2.2.3.5 Zwischenergebnis Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte von Artikel 24 VÜPF führen zum gleichen Ergebnis: Die Aufzählung ist abschliessend. Die Bestimmung schliesst – aus sich selbst heraus ausgelegt – die nicht genannten Überwachungstypen im Internet aus. Für die These, wonach die abschliessend formulierte Aufzählung eigentlich nur beispielhaft gemeint sei, findet sich in der Verordnung und in den Materialien dazu kein Hinweis. Es ist anzumerken, dass dieses Resultat offenbar der gängigen Praxis widerspricht, wonach sehr wohl der gesamte Datenverkehrs bestimmter IP-Adressen oder bestimmte herausgefilterte Kommunikationsvorgänge überwacht werden22.