Der (ebenfalls nicht veröffentlichte) Entwurf aus dem Ämterkonsultationsverfahren20 vom 1. Juni 2001 hatte in seinem Artikel 26 (entspricht dem heutigen Artikel 24) noch eine viel umfangreichere Liste möglicher Überwachungsformen enthalten. Diese nannte insbesondere die Aufzeichnung und Direktschaltung der «eingehenden und ausgehenden IP-Datagramme [Datenpakete] zu oder von einer IP-Adresse oder eines Anschlusses einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers (einschliesslich deren Inhalt)»21.