Weshalb hier die dritte Kategorie, nämlich die Verkehrs- und Rechnungsdaten bei der dynamischen Vergabe von IP-Adressen (Art. 24 Bst. f VÜPF), nicht genannt wird, ist unklar. Es handelt sich möglicherweise um ein Versehen. Vielleicht dachte man nicht daran, dass IP-Adressen auch auf anderen Netzen als auf Telefonienetzen dynamisch vergeben werden können (z.B. in Fernseh-Kabelnetzen). Jedenfalls ist die Frage vorliegend kaum entscheidend. Der (ebenfalls nicht veröffentlichte) Entwurf aus dem Ämterkonsultationsverfahren20 vom 1. Juni 2001 hatte in seinem Artikel 26 (entspricht dem heutigen Artikel 24) noch eine viel umfangreichere Liste möglicher Überwachungsformen enthalten.