Dies führt zu gewissen Wiederholungen. Eine andere, weniger leserfreundliche Möglichkeit wäre gewesen, nur noch Bestimmungen aufzunehmen, die von den allgemeinen Bestimmungen über die Überwachung des Fernmeldeverkehrs abweichen. Vorerst wird die Überwachung der Internet-Anschlüsse auf die E-Mails und auf die Verbindungen über ein öffentliches Telefonienetz beschränkt.» (Hervorhebung hinzugefügt)