2.2.3.3 Entstehungsgeschichte Aus dem (nicht öffentlichen) Antrag des EJPD und des UVEK an den Bundesrat vom 8. Oktober 2001 zur VÜPF ergibt sich, dass die antragstellenden Departemente der klaren Ansicht waren, Internet- Überwachungen ausserhalb des Katalogs von Artikel 24 VÜPF sollten nicht zulässig sein. Die Einleitung zum 6. Abschnitt der dem Antrag beiliegenden Erläuterungen lautet: «6. Abschnitt Überwachung der Internet-Zugänge Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit wird den Bestimmungen über das Internet ein eigener Abschnitt gewidmet. Dies führt zu gewissen Wiederholungen.