Die Überwachungstypen werden zumindest auf Wortlautebene überall abschliessend aufgezählt. Diese Schematreue spricht dafür, dass auch Artikel 24 die zulässigen Überwachungstypen abschliessend aufzählt. Aus systematischer Perspektive spricht somit alles dafür, dass die Aufzählung abschliessend ist und nur die aufgeführten Überwachungstypen möglich sein sollen. Da nicht immer klar ist, ob Angebote im Telefonbereich unter Artikel 16 oder Artikel 24 VÜPF fallen19, kann hier unter Umständen für die Überwachung von IP-Telefon-Verbindungen unter Berufung auf Artikel 16 VÜPF trotz des IP-Bezugs eine Ausweitung erreicht werden.