2.2.2.5 Zwischenergebnis Das BJ betrachtet die einschränkende Interpretation angesichts des Wortlauts und der teleologischen Auslegung als die plausiblere. Demzufolge bietet das BÜPF nur (aber immerhin) die Grundlage dafür, die Internet-Anbieterinnen zu Dienstleistungen zu verpflichten, deren technische Komplexität und Aufwandtträchtigkeit sich grob an dem orientieren, was die Anbieterinnen ihren Kunden privatautonom anbieten. Anzumerken ist hier, dass der Bestimmtheitsgrad des Gesetzes tief ist.