Telefongespräche, Faxdokumente, Telexnachrichten usw. Das Internet war noch eine neue, zwar boomende, aber in den Details nur wenig bekannte Erscheinung. Der Bundesrat ging denn in der Botschaft auch nicht weiter, als dass er sich die Frage stellte, ob das Internet überhaupt erfasst sein sollte. Im Zeitalter des universellen Einsatzes des Internets und der Konvergenz der Medien ist die Sachlage jedoch sehr kompliziert geworden. Die meisten älteren Kommunikationsmittel können in der einen oder anderen Form auch über das Internet angeboten werden. Im Lauf der parlamentarischen Beratungen wurde Artikel 15 (im Entwurf Art. 13) Absatz 1 BÜPF nicht thematisiert.