Filtern oder aufbereiten müsste sie die Daten nicht weiter. Für die Behörden wäre diese Interpretation deutlich weniger interessant, da sie, wenn sie bei den leichter fassbaren Zugangs-Anbieterinnen ansetzen wollen, selber die aufwändige Filte- rungs- und Umwandlungsarbeit übernehmen oder Dritte damit beauftragen müssten16. Die bereits aufbereiteten Kommunikationsinhalte wären nur bei den entsprechenden Anbieterinnen erhältlich. Ob diese aber dem BÜPF überhaupt unterstellt sind, ist fraglich. Zudem können sie sich im Ausland befinden, wodurch sie dem BÜPF sicher nicht unterstehen.