Die Anbieterinnen müssten somit für die Behörden nicht komplexere Dienstleistungen erbringen, als jene, die sie freiwillig ihren Kunden anbieten. Für die reinen Zugangs-Anbieterinnen würde das bedeuten, dass sie den Behörden Datenpakete weiterleiten müssten, die sie nach relativ einfachen Kriterien (insb. nach der IP-Adresse des Empfängers oder der Absenderin) ermitteln müssten. Filtern oder aufbereiten müsste sie die Daten nicht weiter.