Für die betroffenen Anbieterinnen könnte dies hingegen sehr unangenehm sein, weil sie sich in vielen Konstellationen auf eine Teildienstleistung beschränken, die ihnen keine echte Herrschaft über die für die Überwachung nötigen (Teil-) Daten vermitteln. Um den Zugang zum Internet zu vermitteln, benötigen die Zugangs-Anbieterinnen keine technischen Einrichtungen, die ein Filtern und Aufbereiten der übertragenen Daten erlauben: Sie müssen bloss Datenpakete an die angegebene Adresse weiterleiten, ohne sich um deren Inhalt zu kümmern.