telte Dateien, abgerufene Internetseiten, in Echtzeit über Chat-Protokolle übermittelte Textmitteilungen, in Echtzeit übermittelte Videosequenzen bei der Videotelefonie usw. Diese weite Interpretation wäre sehr im Interesse der Behörden, da grosse Teile des technischen Gesamtaufwands bei den Anbieterinnen anfallen würde. Für die betroffenen Anbieterinnen könnte dies hingegen sehr unangenehm sein, weil sie sich in vielen Konstellationen auf eine Teildienstleistung beschränken, die ihnen keine echte Herrschaft über die für die Überwachung nötigen (Teil-) Daten vermitteln.