16 BÜPF, vorgängig auf der Basis der bestehenden technischen Richtlinien für die Lieferung und Ausleitung der geforderten Überwachungsdaten auf eigene Kosten zertifizieren zu lassen.» Frage 3: «… ob im Falle der Einschätzung, dass die Internet Service Provider nicht auf ihre Kosten verpflichtet werden können, Technologien zur Überwachung des IP-Verkehrs anzuschaffen, die beim Internet Service Provider und beim Dienst entstehenden Kosten auf die anordnende Behörde überwälzt werden können.» Das Gutachten behandelt das verwaltungsrechtlich geprägte Verhältnis zwischen den Behörden und den Internet-Anbieterinnen.