In diesem Zusammenhang werden etwa die militärische Landesverteidigung, die Wahrung des inneren Friedens oder die Strafverfolgung im engeren Sinn genannt. Welche Aufgaben konkret zu diesem Kernbestand zu zählen sind, ist umstritten.32 Jedenfalls werden unter den staatlichen Kernaufgaben oder genuinen Staatsaufgaben Aufgaben verstanden, die der Staat um seiner Staatlichkeit willen selbst wahrnehmen muss, um seine Existenzberechtigung nicht in Frage zu stellen.33 Was die Auslagerung polizeilicher Aufgaben betrifft, wird in der Lehre zum Teil angenommen, dass eine solche lediglich in Randbereichen, nicht aber im Kernbereich der Polizeitätigkeit zulässig sei und