4 Grenzen der Delegation von Verwaltungsaufgaben Im Sinne weiterer rechtlicher Überlegungen und der Vollständigkeit halber soll hier kurz die Frage von allfälligen Grenzen der Delegation von Verwaltungsaufgaben an Private angesprochen werden. Die Frage muss für den vorliegenden Sachverhalt nicht beantwortet werden, da Personenkontrollen delegierbare Verwaltungsaufgaben darstellen. Obwohl die Verfassung keine entsprechenden Schranken vorsieht, wird in der Lehre vertreten, dass es einen Kernbestand an Verwaltungsaufgaben gibt, die nicht delegierbar sind.