Wir haben Zweifel, dass stichprobeweise durchgeführte Leibesvisitationen im Intimbereich geeignete Massnahmen darstellen, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten. Im Fall von körperlichen Untersuchungen und von gezielten Berührungen oder im Fall eines Abtastens der Geschlechtsorgane oder des Afters erachten wir diese sogar als für den Einzelnen unzumutbar.