Schwere Grundrechtseingriffe bedürfen einer formell-gesetzlichen Grundlage, für leichte bis mittlere Eingriffe genügt eine Grundlage in einem Gesetz im materiellen Sinn (Verordnung). Eine Einwilligung kann unserer Ansicht nach eine fehlende formell-gesetzliche Grundlage für eine schwere und eine mate- riell-gesetzliche Grundlage für eine mittlere Einschränkung nicht ersetzen. Hingegen kann ein leichter Eingriff ohne materiell-gesetzliche Grundlage auf eine Einwilligung abgestützt werden. Wir haben Zweifel, dass stichprobeweise durchgeführte Leibesvisitationen im Intimbereich geeignete Massnahmen darstellen, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten.