Wir neigen dazu, eine gezielte Berührung oder ein Abtasten der Geschlechtsorgane und des Afters auch über den Kleidern grundsätzlich als schweren Eingriff zu qualifizieren. Eine Durchsuchung im Intimbereich auf entblösstem Körper sowie eine eigentliche körperliche Untersuchung der Geschlechtsorgane oder des Afters stellen schwere Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre sowie in die körperliche Integrität dar. Schwere Grundrechtseingriffe bedürfen einer formell-gesetzlichen Grundlage, für leichte bis mittlere Eingriffe genügt eine Grundlage in einem Gesetz im materiellen Sinn (Verordnung).