Dabei werden auch sich rechtmässig verhaltende Besucherinnen und Besucher kontrolliert, wodurch sie eine schwere Beschränkung ihrer Grundrechte erdulden müssen. Dieses Vorgehen erscheint nicht zumutbar. Stichprobeweise durchgeführte Durchsuchungen über den Kleidern, die die Geschlechtsorgane und den After nicht berühren, erscheinen als zumutbare Massnahmen. Ein Entkleiden bis auf die Unterwäsche könnte verhältnismässig sein, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Ohne konkrete Hinweise erscheint uns ein solches Vorgehen ebenfalls heikel.