Es darf aber unseres Erachtens hinterfragt werden, ob bei Massenveranstaltungen wie bei Fussballspielen, zu denen Tausende von Besucherinnen und Besuchern kommen, innerhalb von kurzer Zeit stichprobenweise genügend Personen kontrollierbar sind, um das Einschmuggeln von Feuerwerkskörpern zu verhindern oder um diese quantitativ zumindest auf ein ungefährliches Mass einzudämmen. Ob genügend Stichproben mit einer gewissen Häufigkeit vorgenommen werden können, um eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter zu entfalten, ist ebenso fraglich. Insofern bezweifeln wir die Geeignetheit der Massnahme. Die Frage, ob keine anderen, ebenso wirkungsvollen Massnahmen denkbar wären, die die Grund-