3.2.2 Einwilligung anstelle einer gesetzlichen Grundlage? Wie bereits ausgeführt (vgl. unter Ziffer 2.1.3.), willigen Besucher eines Fussballspiels regelmässig in Massnahmen des Sicherheitsdispositivs ein. Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob eine solche Einwilligung eine gesetzliche Grundlage ersetzen, mithin alleinige taugliche Rechtsgrundlage für eine Grundrechtsbeschränkung sein kann. Diese Frage ist in Lehre und Rechtsprechung umstritten.29 Ein schwerer Grundrechtseingriff kann grundsätzlich nicht allein auf eine Einwilligung abgestützt werden.