Zweifellos handelt es sich bei einer eigentlichen körperlichen Untersuchung der Geschlechtsorgane und des Afters um einen schweren Eingriff. Gemäss Bundesgericht müssen solche Untersuchungen – auch zum Schutz der Gesundheit – von fachkundigen Personen, also von Ärztinnen oder Ärzten oder von anderen geschulten Medizinalpersonen vorgenommen werden.26 Für leichte und mittlere Eingriffe reicht eine Grundlage in einem Gesetz im materiellen Sinn. Schwere Eingriffe hingegen müssen in einem Gesetz im formellen Sinn vorgesehen sein.