Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob man diese Art der Durchsuchung als einen Eingriff mittlerer Intensität oder bereits als einen schweren Eingriff bewertet. Wir neigen dazu, eine gezielte Berührung oder sogar ein Abtasten der Geschlechtsorgane oder des Afters auch über den Kleidern grundsätzlich als schweren Eingriff zu qualifizieren.25 Auch Durchsuchungen auf dem entblössten Körper und insbesondere im entblössten Intimbereich sind grundsätzlich schwere Eingriffe. Zweifellos handelt es sich bei einer eigentlichen körperlichen Untersuchung der Geschlechtsorgane und des Afters um einen schweren Eingriff.