2.3 Fazit Die Gewährleistung von Sicherheit anlässlich von Fussballspielen und die entsprechenden Leibesvisitationen auf Feuerwerkskörper hin erscheint als typische polizeiliche Aufgabe (was Sicherheitsmassnahmen des Stadionbetreibers im Rahmen des Hausrechts nicht ausschliesst). Eine Delegation von Leibesvisitationen im Intimbereich von staatlichen Behörden an private Sicherheitsfirmen erscheint a priori nicht ausgeschlossen, wenn diese in einem Gesetz im formellen Sinn vorgesehen ist.