Für die kantonale Rechtslage ist jeweils für jeden Kanton gesondert zu prüfen, ob eine der Bundesverfassung vergleichbare Situation besteht (Erfordernis eines formellen Gesetzes) oder ob sogar eine spezifische Ermächtigung durch die Kantonsverfassung notwendig ist. Ferner verlangen Lehre und Praxis einheitlich, dass eine Aufgabendelegation an Private im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist.15