Wie bereits erwähnt, folgt aus der privaten Zuordnung des Stadions, dass die primäre Verantwortung für den ordnungsgemässen Ablauf einer Veranstaltung und für elementare Aspekte der Sicherheit beim Stadionbetreiber liegt. Gleichzeitig ist aber auch die Polizei für die Sicherheit in Stadien mitverantwortlich. Die Abgrenzung des Zuständigkeitsbereichs von Polizei und privater Gefahrenabwehr bei Grossanlässen hängt wesentlich vom zu erwartenden Konfliktpotenzial der Veranstaltung ab.12 Je grösser die zu erwartende Gefahr, desto grösser erscheint die Notwendigkeit, dass die Polizei für den Schutz der Sicherheit verantwortlich ist.