Der Zutritt des Besuchers zum Stadion wird über einen privatrechtlichen Vertragsschluss (hier: Kauf der Eintrittskarte) zwischen dem Stadionbetreiber und dem Besucher begründet. Aus der privaten Zuordnung folgt, dass die privaten Stadionbetreiber für den ordnungsgemässen Ablauf ihrer Veranstaltung und damit auch für elementare Aspekte der Sicherheit innerhalb gewisser Grenzen selbst verantwortlich sind. Eine mangelhafte Organisation oder Durchführung einer Veranstaltung kann unter Umständen eine zivilrechtliche Haftung mit Schadenersatzansprüchen begründen.3